Mutterschutz - Mutterschaftsgeld

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Für den Zeitraum der Schwangerschaft stehen Frauen arbeitsrechtlich in einer besonderen Situation, dazu gehören bestimmte Schutzbestimmungen, die Phase des Mutterschutzes und das Anrecht auf Mutterschaftsgeld während dieser Schutzzeit. Bei Konflikten am Arbeitsplatz in Bezug auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz ist die Kontaktaufnahme zur Personalvertretung oder zur zuständigen Gleichstellungsbeauftragten empfehlenswert. Zuständig für alle Fragen rund um den Mutterschutz ist das Gewerbeaufsichtsamt. Für die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes sind die jeweiligen Krankenkassen zuständig.

Bundesversicherungsamt

Mutterschaftsgeldstelle

Weitere Informationen

Trifft folgendes auf Sie zu?
Sie erwarten ein Baby oder haben es bereits bekommen,
sind nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern familien- oder privat versichert. Sie sind oder waren zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung in einem (auch geringfügigen) Arbeitsverhältnis (Heimarbeitsverhältnis) oder sind während der Schutzfristen von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt oder Ihr Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst.
Ja? Dann spricht viel dafür, daß Sie beim Team der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes, an der richtigen Adresse sind! Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie Mutterschaftsgeld bekommen, erfahren Sie auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes.

Erläuterungen und Hinweise

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