Gesundheitliche Beratung für Prostituierte nach §10 Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe sowie eine Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen. Die Anmeldung erfolgt bei der Stadt Braunschweig bei der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten. Zu der Anmeldung muss eine Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung vorgelegt werden. Die Beratung und die Ausstellung der Bescheinigung hierüber wird in Braunschweig im Gesundheitsamt durchgeführt. Ohne die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist eine Anmeldung nicht möglich.

Gesundheitliche Beratung im Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig

Die gesundheitliche Beratung nach den Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes erfolgt im Gesundheitsamt als Einzelgespräch in einem separaten Raum. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Anmeldung vorgelegt werden muss. Nach Anmeldung der Tätigkeit muss die gesundheitliche Beratung alle 12 Monate wiederholt werden, wenn die betreffende Person 21 Jahre oder älter ist. Wer unter 21 Jahre alt ist, muss diese Beratung alle 6 Monate wiederholen.

Benötigte Unterlagen:

Ausweisdokument, z.B. Personalausweis, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung

Empfohlen:

Die Vorlage eines Impfausweises wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Bei der Beratung werden neben den sexuell übertragbaren Krankheiten auch die impfpräventablen Erkrankungen angesprochen. Dabei ist der Impfausweis hilfreich.

Übergangsregelung:

Anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren, die die Tätigkeit erstmals bis zum 31. Dezember 2017 anmelden, haben erstmals nach zwei Jahren eine weitere gesundheitliche Beratung wahrzunehmen; für die darauffolgenden gesundheitlichen Beratungen gilt dann wieder die 12 monatige Gültigkeit/Wiederholung.

Beratungstermine:

Termine für die gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG, die für eine Anmeldung als Prostituierte oder Prostituierter erforderlich sind, können ab sofort vereinbart werden.

Terminvereinbarung unter

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