Grillplätze

Öffentliche Grillplätze

Grill mit Feuer© Pixabay

In Braunschweig darf in den Grün- und Parkanlagen gegrillt werden und das Aufstellen eigener portabler Grills ist gestattet. Selbstverständlich sind die Rahmenbedingungen in jedem Fall einzuhalten.

Das Angebot wird jetzt durch neu errichtete öffentliche Grillplätze erweitert. Diese sind frei zugänglich und von allen Bürgerinnen und Bürgern ohne Anmeldung nutzbar. Eine Reservierung der jeweiligen Anlage ist nicht nötig.

Die Grillplätze können beispielsweise im Rahmen von Klassenfesten, Fahrradtouren oder eigens organisierten Grillfesten unter Freunden oder im größeren Familienkreis genutzt werden.

Grillplätze

Schul- und Bürgergarten

unter Beachtung der Öffnungszeiten der Parkanlage sind Sitzmöglichkeiten auf einer befestigten Fläche um einen zentrierten Grill vorhanden.

Ölpersee

höhenverstellbarer Rundgrill, Tisch-/Bankkombinationen für ca. 20- 25 Personen. Weitere Sitzgelegenheiten in Form von Findlingen möglich.

Heidbergpark

höhenverstellbarer Rundgrill, drei Tisch-/Bankkombinationen für mind. 18 Personen. Weitere Sitzgelegenheiten in Form von Findlingen möglich.

Prinz-Albrecht-Park

höhenverstellbarer Rechteckgrill, zwei Tisch-/Bankkombinationen für mind. 16 Personen. Weitere Sitzgelegenheiten in Form von liegenden Baumstämmen möglich.

Im Ganderhals

höhenverstellbarer Rechteckgrill, zwei Tisch-/Bankkombinationen für mind. 16 Personen. Weitere Sitzgelegenheiten in Form von liegenden Baumstämmen möglich.

Regeln für die Nutzung

Während der Benutzung sind folgende Regeln einzuhalten:

  • Für die gesamte Dauer der Benutzung ist die Grillfeuerstelle ständig durch eine geeignete, volljährige Person zu beaufsichtigen. Dies gilt insbesondere bei der Benutzung des Grillplatzes mit Kindern.
  • Das Abbrennen von Abfällen, Laub und Ästen ist untersagt.
  • Offenes Feuer (z. B. Lagerfeuer) ist nicht gestattet.
  • Es dürfen ausschließlich Grillkohle und handelsübliche Grillanzünder verwendet werden.
  • Nach dem Grillen sind Müll und die restlos abgelöschten Kohlereste in den sich am Grillplatz befindlichen Behältern zu entsorgen. Für Grillkohlereste und allgemeine Abfälle sind jeweils gesonderte Behälter aufgestellt. Diese sind entsprechend zu verwenden.
  • Zur Beförderung der noch nicht ganz auskühlten Grillkohle ist entsprechendes Gerät (Kehrblech aus Metall) mitzuführen und zu verwenden.
  • Der Grillplatz ist sauber zu hinterlassen.
  • Lärm und laute Musik sind mit Rücksichtnahme auf die Anwohner zu vermeiden.

Einschränkungen der Nutzung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay