Flüchtlinge in Braunschweig

Nutzung der Wohnstandorte in Ölper und in der Nordstadt

Für die Unterbringung von Geflüchteten wurden in Braunschweig acht Unterkünfte für jeweils bis zu 100 Personen errichtet. Da zunächst weniger Menschen als erwartet zugewiesen wurden, konnte die Stadtverwaltung die Standorte Ölper (Biberweg 32) und Nordstadt (Mendelssohnstraße 8) zunächst an das Studentenwerk OstNiedersachsen vermieten. Zuletzt wurde der Stadt eine Zuweisungsquote (einschließlich nicht erfüllter Verteilquote aus 2017) von 432 Personen für den Zeitraum vom 15.09.2018 bis Ende 2019 mitgeteilt, davon sind bisher rund 250 Menschen zugewiesen worden. Weil die Fluktuation an den bisher genutzten sechs Wohnstandorten, insbesondere aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Braunschweig, nicht im erwarteten Umfang stattfindet, hat die Stadtverwaltung entschieden, die Wohnstandorte in Ölper und in der Nordstadt, wie ursprünglich im dezentralen Standortkonzept vorgesehen, für die Unterbringung Geflüchteter zu nutzen. In Abstimmung mit dem Studentenwerk werden der Mietvertrag für den Wohnstandort Ölper zum 30.09.2019 und der Vertrag für den Wohnstandort Nordstadt zum 31.03.2020 gekündigt, anschließend können Geflüchtete einziehen. Weitere Informationen sind der nachfolgenden Pressemitteilung zu entnehmen.

Flüchtlinge in Braunschweig

Erstmalige Zuweisung von Flüchtlingen ab Januar 2016

Flüchtlinge in Braunschweig© (c) doom.ko - fotolia.com

Das erhöhte Anwachsen der weltweiten Flüchtlingsbewegungen hat im Jahr 2015 auch zu einer starken Zunahme der Einwanderung nach Europa und nach Deutschland geführt. Allein im Jahr 2015 sind geschätzt eine Million Geflüchtete in Deutschland eingetroffen und nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer und von dort auf die Städte und Gemeinden verteilt worden.

Zum Jahresende 2015 nahm das Niedersächsische Innenministerium Abstand von der bisherigen Regelung, niedersächsische Städte, in denen sich Landeserstaufnahmeeinrichtungen befinden, von der Verpflichtung zur dauerhaften Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern freizustellen. In diesem Zusammenhang wurden erstmals auch der Stadt Braunschweig ab Januar 2016 Asylsuchende zur dauerhaften Unterbringung zugewiesen. 

Die Anzahl der Zuweisungen im Jahr 2016 (434 Personen) war aber deutlich geringer als die ursprünglich angekündigten 1.000 Flüchtlinge. Im Jahr 2017 waren es insgesamt 219 Menschen. Die Zuweisungsquote für 2017 betrug allerdings 492 Personen, die vom Land bis September 2018 verlängert wurde. Von Januar 2016 bis Januar 2019 sind der Stadt insgesamt fast 1.000 Personen (Erwachsene und Familien) zugewiesen worden. Die seit September 2018 gültige Zuweisungsquote für 2019 beträgt 432 Personen.

Bis Ende 2015 stand die Stadt nur in der Verpflichtung, einer kleineren Zahl von Geflüchteten aus dem Resettlement-Programm (Ratsbeschluss vom 28. Februar 2012), Kontingentflüchtlingen und nachziehenden Familienangehörigen Hilfestellung bei der Integration in die hiesige Gesellschaft zu leisten. Dies wird nunmehr zu einer neuen und wesentlich umfangreicheren Aufgabenstellung für die Stadt. Das betrifft die Stadtgesellschaft und ihre Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die kommunale Infrastruktur und das Handeln von Politik und Verwaltung auf kommunaler Ebene und stellt somit eine neue, gemeinsame Herausforderung dar.

Der Rat der Stadt Braunschweig hat mit seinen einstimmig gefassten Beschlüssen zum "Standortkonzept Flüchtlingsunterbringung" am 21. Dezember 2015 und zum „Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Braunschweig“ am 15. März 2016 die Rahmenbedingungen für eine dezentrale Unterbringung der asylsuchenden Menschen an 15 Standorten im Stadtgebiet Braunschweig und gleichzeitig für die Integration der neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger in der braunschweigischen Stadtgesellschaft geschaffen, von denen 8 Standorte realisiert, aber zunächst nur 4 für die Unterbringung von Geflüchteten in Betrieb genommen wurden.

Neben Familien und Erwachsenen (ca. 425 Personen) betreut die Stadt derzeit noch ca. 125 junge Menschen, die ohne ihre Eltern eingereist sind. Diese unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge (umF), die unter der Obhut der Stadt stehen, werden z. B. in stationären Wohngruppen der freien Jugendhilfeträger oder in städtischen Einrichtungen betreut. In Kooperation mit den Bildungsträgern der Stadt wird an der schulischen und beruflichen Integration dieser Jugendlichen gearbeitet.

Für die ehrenamtlich engagierten Braunschweigerinnen und Braunschweiger, für Institutionen, Verbände und Vereine, die sich mit Flüchtlingsangelegenheiten befassen und für alle, die sich über das Thema „Flüchtlinge in Braunschweig“PDF-Datei2,31 MB informieren wollen, dienen die nachfolgenden Seiten als Informationsbörse zu folgenden Themen:

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