Pflegehilfsmittel

Um die häusliche Pflege durch Angehörige zu erleichtern, zu unterstützen und zu fördern, empfiehlt es sich oft, auf so genannte Pflegehilfsmittel bzw. technische Hilfen zurückzugreifen, die unter Umständen auch den Verzicht auf fremde Hilfe ermöglichen.

Pflegehilfsmittel werden sowohl von der zuständigen Krankenkasse als auch von der Pflegekasse bewilligt.

Die Leistungen sind im Einzelnen:

  • Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Krankenunterlagen, Desinfektionsmittel),
  • Technische Hilfen, wie z. B. ein Pflegebett
  • Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes, z. B. die Verbreiterung der Türen oder der Umbau eines Wasch- und Toilettenraumes.

Bei diesen Leistungen sind Höchstbeträge bzw. Eigenanteile des Versicherten vorgesehen. Sollte kein Anspruch bei der Kranken-/Pflegekasse auf bestimmte Pflegehilfsmittel gegeben sein, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Einzelfallhilfe Unterstützung durch den Träger der Sozialhilfe zu erhalten.

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