Bauanzeige / Mitteilung nach § 62 NBauO - erforderliche Unterlagen
Die Aufzählung soll Ihnen zur Orientierung dienen und erhebt verständlicherweise nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitergehende Unterlagen können im Laufe der Prüfung Ihrer Unterlagen noch erforderlich werden.
Folgende Unterlagen/ Bauvorlagen sind grundsätzlich einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (Öffnet in einem neuen Tab)
- einfacher Lageplan (§ 11 (3) NBauVorlVO)
mit dokumentenechter Eintragung und Vermaßung der geplanten Baumaßnahme - aktueller Auszug aus dem Bebauungsplan (Öffnet in einem neuen Tab) (im Original)
oder Eintragung der Festsetzungen des Bebauungsplanes im Lageplan - Bauzeichnungen
(mit Darstellung der baulichen Änderungen: neue Bauteile = rot, wegfallende Bauteile = gelb, vorhandene Bauteile = schwarz)
- Grundrisse
- Schnitte
- Ansichten
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung (Öffnet in einem neuen Tab) (bei Gewerbe)
- Angaben zur Gebäudeklasse (Öffnet in einem neuen Tab)
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung, sofern ein Bebauungsplan mit der Festsetzung über das Maß der baulichen Nutzung vorliegt. (GRZ = Grundflächenzahl, GFZ = Geschoßflächenzahl) Formulare siehe unten
- Berechnung der bebauten Fläche und des umbauten Raumes (DIN 277)
- Berechnung des Rohbauwertes oder des Herstellungswertes
- Berechnung der Nutzflächen (bei Gewerbe)
- Berechnung und zeichnerischer Nachweis der notwendigen Einstellplätze
- Berechnung und Nachweis der Vollgeschosse (§ 2 (7) NBauO),
- Standsicherheitsnachweis (bei Gewerbe über 200 m2 Grundfläche)
- ausgefüllter Erhebungsbogen für Baustatistik (Öffnet in einem neuen Tab) (Baugenehmigungen)
- Erklärung für die Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren (Öffnet in einem neuen Tab) (sofern der Antrag digital, aber nicht über das Serviceportal gestellt wird)