Das Stadtwappen ist in der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig wie folgt beschrieben:
"Die Stadt führt als Wappen im silbernen Schilde einen steigenden links (heraldisch rechts) gewendeten roten Löwen mit weißen Zähnen, roter Zunge und schwarzen Krallen. Die Schildbreite verhält sich zur Schildhöhe 6:7. Für die heraldische Gestaltung des Wappens ist der Wappenbrief vom 15. Oktober 1438 maßgebend."
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Stadt Braunschweig ist es nicht gestattet, das Stadtwappen zu verwenden, insbesondere es unzulässigerweise zu vervielfältigen oder gewerblich zu nutzen.
Carola Bockris |
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