Anliegerpflichten und Winterdienst

Anliegerpflichten

Die öffentlichen Gehwege (sowie die sog. "kombinierten Geh- und Radwege") müssen in der Regel von den Anliegern gereinigt werden. Diese Pflicht umfasst die Beseitigung von Wildkräutern, Laub, Schnee, Glätte und anderen Gefahrenherden, wie z. B. Streugutresten und ist so auszuüben, dass vom Weg keine Gefahr ausgeht. 

In vielen Gebieten erstrecken sich die Anliegerpflichten zusätzlich auch auf die Reinhaltung der angrenzenden Straße. 

Falls Sie sich nicht sicher sind, für welche Anliegerpflichten Sie vor Ort verantwortlich sind, fragen Sie bitte im Kundenservice-Center der ALBA Braunschweig GmbH unter Tel. 0531-88620 nach. Bitte beachten Sie, dass Unwissenheit Sie nicht von Ihren Pflichten entbindet.

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