Ausländerangelegenheiten

Wir begrüßen Sie auf unseren Internetseiten, auf denen wir umfangreiche Informationen zu unserem Aufgabengebiet für Sie zusammengestellt haben.

AKTUELLES FÜR KRIEGSVERTRIEBENE AUS DER UKRAINE

Eine Registrierung ist aufgrund der Überquotierung von Asylsuchenden im Bundesland Niedersachsen bei der Stadt Braunschweig nicht möglich.

Aus diesem Grund ist eine Aufnahme/Registrierung nur noch in Einzelfällen möglich.

Lediglich für den Nachzug von Familienangehörigen einer Kernfamilie (Ehegatten, Lebenspartner, unverheiratete Eltern eines minderjährigen oder ungeborenen Kindes, minderjährige Kinder) wird eine Registrierung weiterhin angeboten. 

Informationen zum Nachzug von Familienangehörigen und welche Unterlagen für diese Registrierung nötig sind, entnehmen Sie bitte unserem InfoschreibenPDF-Datei140,13 kB

Für die Registrierung und eine erste Prüfung Ihres Anliegens senden Sie uns vorab bitte eine E-Mail an auslaenderbehoerdebraunschweigde.

Wir weisen Sie darauf hin, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, persönlich für eine Registrierung vorzusprechen. 

Eine Abwesenheit aus Deutschland von bis zu 6 Monaten müssen Sie der Ausländerbehörde nicht melden, jedoch der Sozialleistungsbehörde.

Weiteres zum Thema Aufenthaltsrecht von Geflüchteten aus der Ukraine:

Die Bundesregierung hat im März 2022 das zentrale Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ (Öffnet in einem neuen Tab) eingerichtet, auf dem Sie viele Informationen und Hilfeangebote finden können.

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen Sie die Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

VORSPRACHEMÖGLICHKEITEN

Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet:

Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.

Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:

Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:

Sie können nur montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neuen Nationalpasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis, unbefristeter Aufenthaltstitel):

Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden. Bringen Sie hierzu bitte Ihren neuen Nationalpass, Ihre Niederlassungserlaubnis, ein aktuelles biometrisches Foto und Bargeld oder EC-Karte mit. 

Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich. 

HINWEIS

Bitte beachten Sie folgende Punkte: 

  • Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin.
  • Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin.
  • Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel. 470 - 6072)

Kontaktinformationen

Ausländerangelegenheiten

Adresse

Friedrich-Seele-Straße 7
38122 Braunschweig

Postanschrift

Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
Abteilung Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Postfach 33 09
38023 Braunschweig

Kontakt

Fax: 0531 4706008

Öffnungszeiten

Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Öffnungszeiten der Ausländerbehörde:

  • Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr
    Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr
    Mittwoch 8 bis 11 Uhr
    Freitag 8:30 bis 13 Uhr 

Hinweis:
Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt.

Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten befinden sich weiter oben der Website. 

Wir bitten um Ihr Verständnis.


Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler:
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten:
Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich 
 

Die gesamte Ausländerbehörde bleibt im Jahr 2024 an folgenden Tagen geschlossen:


01.01.2024 (Neujahr)
01.04.2024 (Ostermontag)
01.05.2024 (Tag der Arbeit)
09.05.2024 (Christi Himmelfahrt)
20.05.2024 (Pfingstmontag)
03.10.2024 (Tag der deutschen Einheit)
31.10.2024 (Reformationstag)
25.12.2024 (1. Weihnachtsfeiertag)
26.12.2024 (2. Weihnachtsfeiertag)
31.12.2024 (Silvester)
01.01.2025 (Neujahr)

Erläuterungen und Hinweise