Integration

Das Zuwanderungsgesetz sieht erstmals die Förderung der Integration von Ausländern und Spätaussiedlern vor. Das Angebot richtet sich an Ausländer, die nach dem 1. Januar 2005 einreisen und hier einen dauerhaften Aufenthalt planen.

In Sprachkursen sollen Grundkenntnisse der deutschen Sprache erlernt werden. Ein Orientierungskurs vermittelt zusätzlich Kenntnisse über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Einzelheiten können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfahren.

Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und wird bei der Einbürgerung berücksichtigt.

Bei Erteilung der ersten Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde einen Nachweis aus, der zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt. Ausländer sind zur Teilnahme verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können. Die Ausländerbehörde kann dies mit Hilfe eines Tests prüfen.

Die Kurse können bei einem Anbieter eigener Wahl belegt werden. Eine Liste der Kursanbieter finden Sie in der linken Spalte unter "Sprachkursanbieter" oder beim Informationsservice Web-GIS. Hier finden Sie auch Angebote, die sich an spezielle Personengruppen, Eltern, Frauen und Jugendliche richten sowie Möglichkeiten der Kinderbetreuung.

Für die Teilnahme an den Kursen muss ein Kostenbeitrag gezahlt werden. Näheres erfahren Sie bei dem jeweiligen Kursanbieter.

Es gibt auch Ausnahmen von der Teilnahmepflicht an den Sprachkursen. Bitte informieren Sie sich hier im Einzelfall. Ihre Ansprechpartner finden Sie in der linken Spalte.

Erläuterungen und Hinweise