Jugendschöffinnen und -schöffen

Die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 fand im September 2023 statt. 

Der Jugendhilfeausschuss hatte zuvor in seiner Sitzung am 26. April 2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aufgestellt.

Die Jugendschöffinnen und -schöffen für die Jugendgerichte an Amts- und Landgericht werden parallel zu den Schöffinnen und Schöffen in einem eigenen Verfahren gewählt.

Es gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen. Zusätzlich sollen die Vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Erfahrungen können dabei aus dem beruflichen oder privaten Bereich kommen. Sie können das Amt der Jugendschöffin bzw. des Jugendschöffen nicht gleichzeitig mit dem Schöffenamt im Erwachsenenbereich ausüben.

Die Vorschlagsliste wird vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie vorbereitet und vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Vorschlagliste zur Jugendschöffenwahl:

Stadt Braunschweig

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Anschrift

Eiermarkt 4-5
38100 Braunschweig

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