Wohnhilfen

Einstellung zum 1. März eines jeden Jahres

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Braunschweig werden bei drohenden Wohnungsverlust vorbeugende Hilfen gemäß § 22 Abs. 8 SGB II bzw. § 36 Abs. 1 SGB XII angeboten. Neben einer umfassenden sozialarbeiterischen Beratung werden ggfs. auch wirtschaftliche Hilfen nach den vorgenannten Vorschriften geleistet. Mietschulden und Energierückstände werden dann darlehensweise oder auch als Beihilfe übernommen. Die Sachbearbeitung wird durch das IT-Fachverfahren SoPart unterstützt. 

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • Beratung von Personen, denen der Wohnraumverlust droht
  • Klärung und Hilfestellung bei ihrer finanziellen und persönlichen Situation
  • Unterstützung bei der Umsetzung erarbeiteter Handlungsschritte
  • Kooperation mit den Wohnungsunternehmen und Privatvermietern
  • Vernetzung und Weiterleitung an fachspezifische Einrichtungen, z. B. Schuldner- oder Suchtberatung, Jugendamt etc.
  • Gewährung der finanziellen Hilfen gemäß §§ 22 Abs. 8 SGB II und 36 Abs. 1 SGB XII 

Dem Team gehören sechs Sozialarbeiterinnen an. Es gibt regelmäßige wöchentliche Fallbesprechungen. Neben der Beratung in der offenen Sprechstunde und nach Terminvergabe sind auch Hausbesuche erforderlich.

Im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. November besteht die Möglichkeit, sich auf diese Stelle zu bewerben.

Kontaktadresse

Frau Koch

Anschrift

Naumburgstraße 25
38124 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4705140

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