Abgeschleppte Kfz

Informationen zum Verfahren, wenn Ihr Auto abgeschleppt werden musste.

Beschreibung

Wenn Sie Ihr Kfz nicht mehr an dem Platz vorfinden, an dem Sie es abgestellt haben, sollten Sie zuerst bei der Polizei nachfragen. Hier erfahren Sie, ob und aus welchem Grund ihr Fahrzeug abgeschleppt werden musste (anderenfalls – z. B. bei einem Fahrzeugdiebstahl - können Sie diesen sofort melden).

Ein Kfz kann aus verschiedenen Gründen abgeschleppt worden sein, z. B. aufgrund von Haltverboten im Bereich von Baustellen oder öffentlichen Veranstaltungsflächen, weil eine Feuerwehrzufahrt blockiert wurde oder weil es im generellen Haltverbot abgestellt war.

Ob ein Fahrzeug abgeschleppt wurde können Sie auch beim Ordnungsamt des Fachbereiches Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit erfahren, jedoch verfügt die Polizei über die aktuelleren Daten.

Beide Stellen geben Ihnen Auskunft darüber

  • wo Ihr Fahrzeug steht
  • welche Kosten für den Halter entstanden sind
  • wie die Kosten beglichen werden können

Abschleppkosten
Diese Kosten können bei der Abschleppfirma direkt bei der Abholung des Kfz bar entrichtet werden. Die Abschleppfirma hat jedoch kein Rückbehaltungsrecht, d. h. auch wenn Sie nicht genügend Bargeld oder keine anderes akzeptiertes Zahlungsmittel bei sich haben, darf Ihnen der Abschleppdienst die Herausgabe des Fahrzeugs nicht verweigern.

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