Gewerbedatei, Auskunft

Auskünfte über registrierte Gewerbebetriebe

Beschreibung

Über Eintragungen in den vorliegenden Gewerbeanzeigen können Auskünfte erteilt werden. Nichtöffentlichen Stellen, z. B. Privatpersonen, Rechtanwälten oder Inkassounternehmen, dürfen der Name, die Geschäftsbezeichnung, die Anschrift des Betriebs und die gemeldete Tätigkeit mitgeteilt werden ("kleine Auskunft"). Für diese Auskünfte sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Es sind aber nur Anfragen zu jeweils einem Betrieb zulässig. Dazu sind beispielsweise die Adresse und Tätigkeit zu nennen um mit dieser Anfrage die Angabe zu erhalten welche Person diesen Betrieb betreibt oder es werden die Adresse und die Geschäftsbezeichnung genannt und daraufhin die Auskunft über die angezeigte Tätigkeit und die gewerbetreibende Person mitgeteilt.

Weitere Daten dürfen nur mitgeteilt werden, wenn ein rechtliches Interesse, z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht wird ("große Auskunft").

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