Wenn ein Gewerbetreibender seine Tätigkeit auf nicht-geschäftsübliche Bereiche ausgedehnt oder sich die Adresse seines Betriebs geändert hat, muss er dies der Behörde durch eine Ummeldung anzeigen. Weitere Änderungen (Name, Privatadresse, teilweise Aufgabe der bisher angezeigten Tätigkeiten etc.) können freiwillig gemeldet werden. Bei einer Verlegung des Betriebs in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde ist anstelle einer Ummeldung eine An- und Abmeldung erforderlich.
Nach Zeitaufwand, Höchstgebühr 43,00 EUR
Zur Meldung von gewerblichen Veränderungen bestehen folgende Möglichkeiten:
Frau Anja Bank |
Frau Heck |
Frau Schliekmann |