Gewerbe, Ummeldung

Meldung von Veränderungen bei einer gewerblichen Tätigkeit.

Beschreibung

Wenn eine gewerbetreibende Person ihre Tätigkeit auf Bereiche ausdehnt, die bisher nicht zu den angemeldeten Tätigkeiten gehören, oder sich die Adresse des Betriebes geändert hat, dann ist dies durch eine Gewerbeummeldung mitzuteilen. Seit dem 1. Januar 2023 ist auch die Änderung des Namens der gewerbetreibenden Person ummeldepflichtig. Weitere Änderungen (Privatadresse, teilweise Aufgabe der bisher angezeigten Tätigkeiten, etc.) können freiwillig gemeldet werden. Die Verlegung der Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde kann nicht mit einer Ummeldung mitgeteilt werden. In diesen Fällen muss am bisherigen Betriebssitz eine Gewerbeabmeldung und bei der neu zuständigen Behörde eine Gewerbeanmeldung erfolgen.

Die Anzeigevordrucke sind gut lesbar in Druckbuchstaben oder maschinell auszufüllen. Natürlich müssen alle erforderlichen Angaben eingetragen werden. Insbesondere bei der Angabe der Tätigkeiten sind eindeutige Angaben erforderlich. Dies ist auch erforderlich, damit nachgeordnete Stellen, denen Daten aus den Gewerbemeldungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben übermittelt werden, ihre eventuellen eigenen Zuständigkeiten erkennen können. Zu diesen nachgeordneten Stellen gehören u. a. die Handwerkskammer insbesondere für die Überwachung der zulassungspflichtigen Handwerke, sowie die Berufsgenossenschaften für die Zuordnung nach den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen. 

Die Angaben sind in Deutsch vorzunehmen. Ausdrücke aus anderen Sprachen, hier kommt insbesondere Englisch infrage, sind nur zulässig, wenn sich dies zwingend ergibt oder die Begriffe allgemein bekannt sind.

Sie können die Ummeldung auch elektronisch bei der Stadt Braunschweig einreichen. Hierzu werden Sie auf das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) weitergeleitet. Dieses elektronische Verfahren beinhaltet auch die Möglichkeit der Onlinezahlung (siehe Downloads/Links).

Die Ummeldung kann erst mit oder nach Eintritt der Änderung vorgenommen werden.

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