Änderungen im Führerschein

Ihr Name hat sich geändert und Sie möchten dies im Führerschein eintragen lassen. Ihre Sehkraft hat sich verbessert und Sie möchten die Auflage "Sehhilfe ist zu tragen" im Führerschein streichen lassen.

Beschreibung

  • Seit Einführung des Scheckkartenführerscheins (01.01.1999) dürfen Änderungen in bereits vorhandenen ( z. B. rosafarbenen oder grauen) Führerscheinen nicht mehr vorgenommen werden. Es wird bei jeder Änderung ein neuer Führerschein ausgestellt.
  • Bei Namensänderungen, zum Beispiel durch Eheschließung, muss kein neuer Führerschein beantragt werden - man darf einfach mit dem bisherigen Führerschein weiterfahren. Ein auf den neuen Namen lautender Führerschein ist jedoch empfehlenswert.
  • Welche Unterlagen bei einer gewünschten Neuausstellung vorzulegen sind und welche Gebühren anfallen, entnehmen Sie bitte dem  Anliegen "Scheckkartenführerschein im Umtausch". Ergänzend ist bei Namensänderung die entsprechende Personenstandsurkunde (oder geänderter Personalausweis) und bei Verbesserung der Sehkraft ein augenfachärztliches Gutachten vorzulegen. Die Gebühr für einen neuen Scheckkartenführerschein beträgt 30,40 € (inkl. Gebühr für den Direktversand)

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