Fahrerlaubnis, Neuerteilung einer entzogenen

Die Fahrerlaubnis wurde vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis soll erteilt werden.

Beschreibung

  • Sofern eine Sperrfrist verhängt wurde, darf der Antrag auf Neuerteilung frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Die Antragstellung sollte im Rahmen dieser Frist möglichst frühzeitig erfolgen, damit die Neuerteilung auch bei Forderung eines Eignungsgutachtens zeitnah nach Ablauf der Sperrfrist erfolgen kann.
  • Ein Eignungsgutachten muss eingeholt werden, wenn einer der Tatbestände der §§ 11-14 der Fahrerlaubnis-Verordnung erfüllt ist. So ist zum Beispiel die Vorlage eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens erforderlich bei wiederholtem Entzug, einer Drogenauffälligkeit oder einer Alkoholauffälligkeit ab 1,60 Promille. Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie unter folgendem Link auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen: www.bast.de (Öffnet in einem neuen Tab).
  • Ein Aufbauseminar für Fahranfängerinnen und Fahranfänger muss besucht werden, wenn die Fahrerlaubnis wegen eines Verstoßes während der Probezeit entzogen worden ist und noch kein entsprechendes Seminar besucht wurde. Die Anmeldung zu diesem Seminar sollte aber erst nach Antragstellung und nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeitung erfolgen.
  • Nach Entzug der "alten" Klasse 3 kann neben der "neuen" Klasse B (Kfz. bis 3,5t) auch die "neue" Klasse C1 (Kfz. 3,5-7,5t) einschl. Anhängerbetrieb (C1E / CE79) neu erteilt werden, wenn die entsprechenden Antragsunterlagen eingereicht werden.

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