Namensänderung (Kfz-Papiere)

Informationen zu Namensänderungen von Privatpersonen und Firmen in den Kfz-Papieren

Beschreibung

Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, geändert hat, muss dies in den Fahrzeugpapieren (Kfz-Brief und -Schein) eingetragen werden.

"Alte" Fahrzeugpapiere werden dabei in die aktuellen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umgetauscht.

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