Bei einer Zulassung oder einer Umkennzeichnung (jederzeit möglich) können Sie gegen eine Gebühr eine selbst gewählte, zurzeit nicht vergebene Buchstaben-Zahlenkombination erhalten. Äußern Sie bitte Ihren Kennzeichenwunsch zu Beginn der Zulassung.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich zunächst kostenlos ein Kennzeichen (für 30 Tage) reservieren zu lassen. Dies können Sie entweder per Telefon, E-Mail oder vor Ort in der Zulassungsstelle tun. Eine Gebühr wird erst dann fällig, wenn das reservierte Kennzeichen tatsächlich dem Fahrzeug zugeteilt wird.
Folgende Kombinationsmöglichkeiten haben Sie
PKW, LKW, Anhänger, Leichtkrafträder und Krafträder:
Hinweis:
Wenn Sie eine Saison, Oldtimer- oder Elektro-Kennzeichen beantragen, wird dadurch bereits eine Stelle auf ihrem Kennzeichenschild belegt!
folgende Kennzeichenkombinationen werden ausschließlich für Fahrzeuge zugeteilt, für die eine längere Kombination nicht möglich ist und können nicht reserviert werden. Im Zweifel ist das Fahrzeug vor der Zulassung vorzuführen:
Möglich sind alle Buchstaben von A bis Z und alle Ziffern von 1 – 9.
Nicht möglich sind ß, Ä, Ö, Ü
Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS werden aus geschichtlichen Gründen nicht zugeteilt.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie ein für Sie reserviertes Kennzeichen doch nicht nutzen möchten.
Wenn Sie ein Kennzeichen reservieren möchten, können Sie dies online tun (siehe "Downloads/Links").
Natürlich ist dies auch persönlich, telefonisch oder per E-Mail möglich. Nennen Sie einfach Ihren Namen und Ihren Kennzeichenwunsch.
Die Wunschkennzeichengebühr wird zusammen mit der Zulassungsgebühr fällig. Bei der Reservierung selbst muss sie noch nicht gezahlt werden.
Wir können Ihnen keine Liste aller freien Kennzeichen zur Verfügung stellen, sondern nur auf Anfrage nachschauen, ob ein Wunschkennzeichen noch frei ist.
Auf Wunsch können Sie das Kennzeichen Ihres bisherigen Braunschweiger Fahrzeugs direkt nach der Außerbetriebsetzung für Ihr neues Fahrzeug übernehmen. Hierbei wird jedoch auch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen (10,20 EUR) berechnet.
Für einen anderen als den bisherigen Fahrzeughalter kann das Kennzeichen eines Außerbetriebgesetzten Fahrzeugs frühestens nach ca. 1 Jahr zugeteilt werden. Eine frühere Zuteilung ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis des früheren Halters möglich!
Soll für einen Pkw / LKW /Anhänger ein Kennzeichen mit weniger als drei Stellen (z. B. BS-A 1) vergeben werden, ist dieses Fahrzeug der Zulassungsstelle vorzuführen.
Auskunftstelefon der Zulassungsstelle |