Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Der Parkausweis für schwerbehinderte Menschen berechtigt zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Der Ausweis gilt EU-weit.

Beschreibung

Um die Mobilität schwerbehinderter Menschen zu verbessern, wurden im gesamten Stadtgebiet Behindertenparkplätze eingerichtet.

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal „aG“), mit beidseitiger Amelie (Fehlen einer oder mehrerer Gliedmaßen) oder Phokomelie (angeborene Fehlbildung der Gliedmaßen, bei der Hände bzw. Füße unmittelbar an den Schultern bzw. Hüften ansetzen) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Merkmal „Bl“) mit Hauptwohnsitz in Braunschweig, erhalten auf Antrag eine Genehmigung zum Parken auf diesen ausgewiesenen Parkplätzen. Darüber hinaus werden zusätzliche Parkerleichterungen eingeräumt. Der Parkausweis wird im Regelfall für 5 Jahre ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt nicht zum Parken auf den Schwerbehindertenparkplätzen.


Der Parkausweis für Schwerbehinderte gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Einzelheiten können einer Broschüre entnommen werden, die zusammen mit dem Parkausweis ausgehändigt wird.


Schwerbehinderte Menschen, die beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (ehemals Versorgungsamt) einen Antrag auf Zuerkennung der Merkmale „aG“ bzw. „Bl“ gestellt haben, erhalten auf Antrag einen auf sechs Monate befristeten Parkausweis für Behinderte. Dieser Parkausweis gilt grundsätzlich nur für den Bezirk der Stadt Braunschweig. Nach Vorlage des Bescheides des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie wird der Parkausweis bis zu einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ausgestellt. 

Beantragung: 

  • persönlich
  • schriftlich

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