Blaue Karte EU

Beschreibung

Mit der Blauen Karte EU wird europaweit ein neuer Aufenthaltstitel für ausländische qualifizierte Arbeitskräfte eingeführt. Er entspricht weitgehend einer Aufenthaltserlaubnis. Es gelten spezielle Erteilungsvoraussetzungen; gleichzeitig wurden jedoch auch Vereinfachungen der Rechtslage erreicht beispielsweise in der Form, dass im Regelfall keine Beteiligung der Arbeitsagentur mehr erforderlich ist.

Ziel ist es, den Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver zu gestalten. Die Blaue Karte EU soll zum zentralen Aufenthaltstitel der Arbeitsmigration werden.

Die gesetzlichen Neuerungen sehen zudem vor, dass Inhaber einer Blauen Karte EU nicht erst nach fünf Jahren, sondern bereits nach 33 Monaten qualifizierter Beschäftigung eine Niederlassungserlaubnis erhalten können. Bestehen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1), ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten möglich.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Blauen Karte EU insbesondere erfüllt sein:

  • ein deutscher oder ein in Deutschland anerkannter ausländischer Hochschulabschluss
  • ein Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem Bruttojahresgehalt von mind. 58.400 Euro, in Mangelberufen mind. 45.552 Euro ab 01.01.2023

Zu den Mangelberufen zählen insbesondere alle Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Humanmediziner.

*) 2/3 der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung

**) 52 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung

Stand: Januar 2023

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