Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Beschreibung

Der herkömmliche Aufenthaltstitel (Klebeetikett) im Ausweisdokument für Drittstaatsangehörige wird ab dem 1. September 2011 durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im Kreditkartenformat abgelöst.

Auf der Grundlage der EU-Verordnungen (EG) Nr. 1030/2002 und (EG) Nr. 380/2008 wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den eAT einzuführen. Ziel ist die europaweite Vereinheitlichung der Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige sowie der Schutz vor Fälschung und Missbrauch persönlicher Daten.

Der eAT ist mit einem Chip im Karteninneren ausgestattet, der neben den personenbezogenen Daten auch über eine Online-Ausweis- und Unterschriftenfunktion verfügt. Er ist jedoch grundsätzlich kein Ausweisdokument.

Für folgende Aufenthaltstitel wird der eAT ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind
  • Aufenthaltstitel, die auf der Grundlage des Abkommens zwischen der EU und der Schweiz ausgestellt werden (nur auf Antrag als eAT, sonst wie bisher)
  • Aufenthaltsdokument-GB (auf Grundlage des Austrittsabkommen mit GB)

Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt, so dass mindestens eine weitere Vorsprache in der Ausländerbehörde zwecks Abholung erforderlich ist. Für die Herstellung sind 4 bis 6 Wochen zu berücksichtigen.

Die Ausländerbehörde ist somit nicht mehr in der Lage, den Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu erteilen oder zu verlängern. Diese Regelung gilt auch bei Passüberträgen.

Die Möglichkeit eine Statusabfrage für den eAT vorzunehmen, besteht zur Zeit nicht. Der eAT liegt bei der Ausländerbehörde Braunschweig zur Abholung bereit, wenn Sie einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhalten. Falls der PIN-Brief 6 Wochen nach Beantragung des eATs nicht eingegangen ist, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der eAT abgeholt werden kann.  

Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden. 

Verlust oder Diebstahl des eAT:

Sie können die Online-Ausweisfunktion telefonisch über die neue

Hotline 116 116

sperren lassen (3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz – auch aus dem Ausland erreichbar). Dort werden Sie nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt. So kann niemand außer Ihnen Ihren eAT sperren lassen. In diesem Fall ist auch die für Sie zuständige Ausländerbehörde über den Verlust des eAT zu informieren. Alternativ können Sie sich auch direkt an Ihre Ausländerbehörde wenden und den eAT als verloren melden.

Weitere Hinweise und Informationen können Sie der Broschüre "Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)" (siehe auch Reiter: Downloads/Links) entnehmen, die Sie bei der Beantragung Ihres eAT erhalten haben.

(Stand: September 2021)

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