Mitbringen von Haustieren aus dem Urlaub

Für die Einfuhr von Haustieren gelten ähnliche Regeln wie für bei der Einfuhr sonstiger Tiere und wie beim Thema Heimtierpass (siehe "Downloads/Links") beschrieben. Hundewelpen müssen zur Einfuhr mindestens 2 Monate alt sein, für Tiere unter 3 Monaten gelten Sonderregelungen beim Impfschutz.

Beschreibung

Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Urlaub mitbringt, muss beachten, dass auch für diese Tiere die Verpflichtung zum Mitführen bestimmter Unterlagen gilt. Innerhalb der EU ist der ausgefüllte blaue Heimtierausweis mit Eintragung der gültigen Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung (Chip) des Tieres erforderlich. Eine Impfung ist gültig, wenn sie vor mindestens 30 Tagen durchgeführt wurde. Für verschiedene Länder ist zudem eine zusätzliche Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwut- Impftiters erforderlich. Für Welpen, die aufgrund ihres Alters noch nicht geimpft werden können (jünger als 3 Monate), gelten teilweise Ausnahmen (Bestätigung des Tierhalters, dass die Hunde nur am Geburtsort gehalten wurden und keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren hatten). Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig, damit es nicht zu Unannehmlichkeiten kommt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Welpen mindestens 8 Wochen alt sein müssen, bevor sie von dem Muttertier abgesetzt werden dürfen.

Für Hunde und Katzen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, kann die Rücksendung, eine tierärztliche Untersuchung ggf. in Verbindung mit einer unter Umständen längerfristigen amtlichen Beobachtung (Quarantäne), gefolgt von einer Tollwutimpfung auf Ihre Kosten angeordnet werden.

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