Möglichkeiten der Namenswahl bei der Eheschließung

Beschreibung

Nach deutschem Recht können die Partner einen gemeinsamen Namen (Ehenamen) bestimmen.  

Die Erklärung zur Bestimmung eines gemeinsamen Namens erfolgt in der Regel bei der Trauung.

Der Partner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann durch Erklärung dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Die Bildung eines mehr als zweiteiligen Namens ist nicht zulässig.  

Ein Beispiel zur Namensführung finden Sie unter "Downloads / Links".

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