Trauzeugen bei Eheschließung

Beschreibung

Bei Eheschließungen sind Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Dennoch können auf Wunsch des Brautpaares wahlweise ein oder zwei Trauzeugen der Trauung beiwohnen. Diese müssen volljährig sein, sich durch einen Personalausweis/ Reisepass ausweisen können und der deutschen Sprache mächtig sein.

Details

Kontakt

Downloads / Links

Erläuterungen und Hinweise