Paddeln, Rudern, Stand-up-Paddling, Tretbootfahren auf Braunschweiger Gewässern

Bewegung auf dem Wasser und Spaß an der frischen Luft – was kann es an warmen Sommertagen Schöneres geben! Was dabei rechtlich zu beachten ist, erklärt die Wasserbehörde der Stadt Braunschweig:

Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz ist das Befahren der natürlichen fließenden Gewässer im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs nur mit nicht motorisierten kleinen Wasserfahrzeugen zulässig. Hierzu zählen z. B. Paddel- und Ruderboote, aber auch das Stand-up-Paddling. Nicht erlaubt ist dagegen die Benutzung von Elektro- oder Verbrennungsmotoren. Geeignete Fließgewässer sind im Wesentlichen die Oker und die Schunter. Alle anderen natürlich fließenden Gewässer in Braunschweig sind nicht zu empfehlen, da deren Breite meistens nicht zum Befahren ausreichend ist. An den stehenden Gewässern gilt der Gemeingebrauch grundsätzlich nicht. Lediglich auf dem Südsee hat die Stadt durch die SüdseeverordnungPDF-Datei11,40 kB nicht motorisierte Fahrzeuge zugelassen.

Bei den Umflutgräben der Oker ist zu beachten, dass der östliche Umflutgraben für Wassersportler in einer Sackgasse endet (siehe roten Pfeil), da an dem vorhandenen Wehr keine direkte Umtragemöglichkeit für Boote besteht. Die Wehre im westlichen Umflutgraben stellen dagegen für Paddler keine Hindernisse dar, da an diesen Stellen umgetragen werden kann.

Umflutgräben© Stadt Braunschweig

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