Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik bei der Europawahl 2024

Was ist der Zweck der Wahlstatistik?

Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt - über das amtliche Wahlergebnis hinaus - Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.

Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt

Wie werden die repräsentativen Wahlbezirke ausgewählt?

Bundesweit wurden für die repräsentative Wahlstatistik der Europawahl ca. 2350 Stichprobenwahlbezirke, darunter ca. 450 Briefwahlbezirke nach mathematisch-technischen Methoden zufällig ausgewählt. Damit wird erreicht, dass die Wahlbezirke für die Bundesrepublik und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Die Auswahl der Wahlbezirke erfolgt durch den Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Statistischen Landesämtern und den Landeswahlleitungen.

Für Braunschweig wurden folgende Wahlbezirke ausgewählt:

111-02 Hondelage-Mitte/Gewerbegebiet (Grundschule Hondelage)
111-22 Volkmarode-West (Sally-Perel-Gesamtschule)
211-25 Heidberg-Zentrum (Grundschule Heidberg)
221-22 Neckarstraße (Realschule LebenLernen)
222-33 Broitzem-Südost (Grundschule Broitzem)
310-11 Am Maschplatz (Otto-Bennemann-Schule)
330-21 Wendenring-Süd  (Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße)
330-23 Ludwigstraße (Haus der Kulturen)
112-81 Briefwahl (Heinrich-Büssing-Schule)
310-85 Briefwahl (Heinrich-Büssing-Schule)

Wahlgeheimnis und somit Datenschutz sind gewährleistet!

Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Darum finden die wahlstatistischen Erhebungen dort ihre Grenzen. Durch verschiedene Vorkehrungen bei der repräsentativen Wahlstatistik ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

Der sonst für die Wahl genutzte Stimmzettel enthält für diese spezielle Auswertung in den ausgewählten Bezirken lediglich zusätzlich einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen, also keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum, denn das würde im Widerspruch zum Wahlgeheimnis stehen.

Außerdem müssen die für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte aufweisen. Zwar kann bei der Auszählung beispielsweise festgestellt werden, wie viele Frauen oder Männer einer Altersgruppe eine bestimmte Partei gewählt haben, da aber zu jeder Altersgruppe zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei An­haltspunkte für die Stimmabgabe einer Einzelper­son gewonnen werden.

In den repräsentativen Urnenwahlbezirken sind Stimmzettel mit statistischem Unterscheidungsaufdruck auch an diejenigen Wählerinnen und Wähler auszugeben, die aufgrund eines Wahlscheines wählen. Bei einer abweichenden Handhabung wäre das Wahlgeheimnis sonst nicht gewährleistet.

Es ist außerdem nicht zulässig, die Ergebnisse der Sonderauszählung für einzelne Wahlbezirke zu veröffentlichen.

Wer wertet die Ergebnisse aus?

Die für Braunschweig ausgewählten Wahlbezirke werden von der Statistischen Stelle der Stadt Braunschweig ausgewertet. Die Sonderauszählungen werden also örtlich und zeitlich vom Wahllokal bzw. von der eigentlichen Wahlhandlung und der Stimmenzählung im Wahllokal getrennt durchgeführt. Das Ergebnis wird an das Niedersächsische Landesamt für Statistik weitergeleitet.

Was wird erfasst?

In den repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogenen Daten werden nicht verwendet. 

Die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Je Geschlecht bestehen 10 Geburtsjahresgruppen, die wie folgt verteilt sind:

2004 - 2008 (16 bis 20 Jahre)
2000 - 2003 (21 bis 24 Jahre)
1995 - 1999 (25 bis 29 Jahre)
1990 - 1994 (30 bis 34 Jahre)
1985 - 1989 (35 bis 39 Jahre)
1980 - 1984 (40 bis 44 Jahre)
1975 - 1979 (45 bis 49 Jahre)
1965 - 1974 (50 bis 59 Jahre)
1955 - 1964 (60 bis 69 Jahre)
1954 u. früher (70 Jahre und älter)

Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich jeweils mit einem Unterscheidungsaufdruck versehen sind. Folgende Aufdrucke werden verwendet:

Männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister*:

A. geboren 2000 - 2008 (16 bis 24 Jahre)
B. geboren 1990 - 1999 (25 bis 34 Jahre)
C. geboren 1980 - 1989 (35 bis 44 Jahre)
D. geboren 1965 - 1979 (45 bis 59 Jahre)
E. geboren 1955 - 1964 (60 bis 69 Jahre)
F. geboren 1954 u. früher (70 Jahre und älter)

Weiblich:

G. geboren 2000 - 2008 (16 bis 24 Jahre)
H. geboren 1990 - 1999 (25 bis 34 Jahre)
I. geboren 1980 - 1989 (35 bis 44 Jahre)
K. geboren 1965 - 1979 (45 bis 59 Jahre)
L. geboren 1955 - 1964 (60 bis 69 Jahre)
M. geboren 1954 u. früher (70 Jahre und älter)

Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik liegen voraussichtlich ab September 2024 vor und stehen im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiterin.de (Öffnet in einem neuen Tab) im Bereich "Europawahl" unter "Ergebnisse" → "Repräsentative Wahlstatistik" zur Verfügung.

* Aufgrund der zu erwartenden geringen Fallzahlen der Geschlechtsausprägung „divers" bzw..,ohne Angabe" werden diese - zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses - mit der Ausprägung „männlich" gemeinsam erhoben und ausgewertet

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